Die Förderung von Transformationsplänen nach Modul 1 der BEW endet zum 1. April 2026. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt: Nur wer seinen Antrag bis spätestens 31.03.2026 eingereicht hat, kann die Förderung noch in Anspruch nehmen. Für Betreiber eines Wärmenetzes mit mehr als 16 versorgten Gebäuden oder mehr als 100 WE in den versorgten Gebäuden bedeutet das: Jetzt aktiv werden, um sich noch einen geförderten und rechtssicheren Transformationsplan nach BEW zu sichern.
Denn die gesetzlichen Anforderungen bleiben bestehen. Bis 2030 müssen Wärmenetze mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien integrieren. Ein heute durch empact erstellter Transformationsplan gilt als vollwertiger Fahrplan nach Wärmeplanungsgesetz, schafft Investitionssicherheit inklusive der Planungsleistungen bis einschließlich LP 4 in Anlehnung an die HOAI und ermöglicht den Zugang zu attraktiven Zuschüssen, solange diese noch verfügbar sind.
Was leistet ein BEW-Transformationsplan?
Ein förderfähiger Transformationsplan ist weit mehr als ein Grobkonzept. Er umfasst unter anderem:
- Analyse von Erzeugung, Netz und Wärmebedarf
- Dekarbonisierungsszenarien inklusive erneuerbarer Erzeugungsoptionen, Abwärmepotenzialen und Speicherkonzepten
- Investitions- und Umsetzungsfahrplan bis 2045
- Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsmodelle
- Konkrete, regulatorisch und technisch belastbare Maßnahmenpakete
Welche Förderung ist möglich?
Im Modul 1 der BEW gelten sehr attraktive Konditionen:
- bis zu 50 Prozent Zuschuss auf förderfähige Kosten
- bis zu 2 Mio. Euro Förderung pro Antrag
So ergeben sich deutliche Einsparungen bei Planungs- und Entwicklungskosten.
Wir unterstützen Sie bei der Transformation von Wärmenetzen – vom Förderrahmen bis zur Umsetzung. Wenn Sie aktuell vor konkreten Entscheidungen stehen, bringen wir Struktur, Erfahrung und Orientierung in die nächsten Schritte.
Für Rückfragen steht Ihnen als direkter Ansprechpartner unser Head of Projects Jan Husemann zur Verfügung.